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Ein Ausweg aus der Sackgasse

Medizinischen Praxisassistentinnen steht erstmals ein reglementierter Weg zum beruflichen Aufstieg zur Verfügung. Die Medizinische Praxiskoordinatorin mit den Fachrichtungen Klinische Richtung und Praxisleitende Richtung absolviert im Anschluss an eine modulare Ausbildung eine Berufsprüfung mit Eidg. Fachausweis. Sie ist damit auf ihre neue Funktion in der Arztpraxis für ihre Arbeit mit dem Patienten (klinische Richtung) oder als Teamleaderin in der Gruppenpraxis (praxisleitende Richtung) optimal vorbereitet.

Die OdA Berufsbildung MPA odamed ist Trägerin und Durchführungsstelle der Berufsprüfung, sie ist zudem Akkreditierungsstelle der Modulanbieter und überwacht den Modulunterricht mit den Modulprüfungen.


Zwei Fachrichtungen: Zwei Berufsbilder

Medizinische Praxiskoordinatorinnen oder Medizinische Praxiskoordinatoren klinischer Richtung arbeiten in einer Arztpraxis und betreuen unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes Menschen mit einer oder mehreren chronischen Krankheiten. Dabei erfassen sie die aktuelle Lage der Patientin oder des Patienten, planen gestützt auf evidenzbasierte Vorgaben die weitere Betreuung, fördern ihre oder seine Selbsthilfekompetenz und die Pflegekompetenz der Angehörigen, koordinieren Leistungserbringer und erleichtern den Zugang zu den kommunalen Ressourcen. Sie kennen die wichtigsten Aufgaben und Handlungskompetenzen der Fachpersonen im Gesundheitswesen und respektieren ihre eigenen fachlichen und beruflichen Grenzen. Bei Krankenkassen und Versicherungen können sie als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter im Rahmen des Case Managements zum Einsatz kommen.

Medizinische Praxiskoordinatorinnen oder Medizinische Praxiskoordinatoren praxisleitender Richtung verbinden klinisch-medizinische Erfahrung mit Geschäftsführungs-Knowhow. Sie arbeiten in einer Kaderfunktion und sind in einer Arztpraxis mit dem selbständigen Führen des Personals und des Personalwesens, des Einkommensmanagements, des Praxismarketings und der Qualitätssicherung betraut. Bei Krankenkassen und Versicherungen können sie als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter im Rahmen des Case Managements zum Einsatz kommen.
 

Der Modulbesuch führt zur Prüfung

Für die Zulassung zur Berufsprüfung muss u.a. der erfolgreiche Abschluss der je nach Fachrichtung vorgeschriebenen Modulprüfungen nachgewiesen werden. In beiden Fachrichtungen sind Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Der Modulbaukasten umfasst 15 Module. In deutscher und französischer Sprache können alle Module besucht werden, das italienischsprachige Angebot ist im Aufbau begriffen.   


 

Aktuell

27. März 2024
Mandatsänderung Odamed

Am 21. März 2024 wurde an der Generalversammlung der odamed die HLE Solutions GmbH mit den beiden Gründerinnen lic. iur. Denise Gilli und Marianne Schenk, als neue Mandatsträgerin der Geschäftsstelle odamed gewählt.

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23. Februar 2024
Anmeldeformular zur Berufsprüfung II/2024 jetzt verfügbar

Ab sofort steht unter den Dokumenten für Berufsprüfungskandidatinnen und -kandidaten das Anmeldeformular zur Berufsprüfung II/2024 zur Verfügung.

Anmeldeschluss: 25. März 2024

Anmeldungen werden nicht separat bestätigt. Dies wird über die offizielle Zulassung erfolgen, welche Sie ab Ende April 2024 erhalten.

10. Januar 2024
Informationsanlass zur Berufsprüfung I / 2024

Der Informationsanlass vom 25. Januar 18:00 für die Berufsprüfung vom 25. und 26. Juni 2024 findet online statt. Zugelassene Kandidatinnen und Kandidaten sind gebeten sich bis zum 19. Januar 2024 auf info(at)odamed.ch anzumelden. Vielen Dank.

25. September 2023
Ausschreibung zur Berufsprüfung I/2024 jetzt online

Ab sofort kann unter den Dokumenten für Kandidaten und Kandidatinnen für die Berufsprüfung I/2024 die neue Ausschreibung eingesehen werden.

ACHTUNG: Für Prüfungen ab 2024 gibt es neue Gebührentarife!

27. Juli 2018
Nichtakkreditierte Modulanbieter

Auf dem Internet kursieren Kursausschreibungen für Module für Medizinische Praxiskoordinatorinnen von Anbietern, die über keine Akreditierung (Anerkennung) von odamed verfügen, in der Regel weder für die Schule selbst noch für die angebotenen Module.

Einmal mehr machen wir alle Studierenden darauf aufmerksam, dass der Modulbesuch nur sinnvoll ist bei Bildungsanbietern, die bei odamed als Modulanbieter akreditiert sind (Vermerk "Anerkennung ausgesprochen" oder "Anerkennung pendent").

Modulzertifikate nichtakkreditierter Anbieter werden von odamed für die Zulassung zur Berufsprüfung nicht anerkannt, auch nicht im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahrens! Kandidatinnen riskieren, bei einem anderen - anerkannten - Anbieter gegen Entrichtung einer vollen Prüfungsgebühr nochmals zu einer Modulprüfung antreten zu müssen.

7. Mai 2018
Bundesbeiträge für den Modulbesuch

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.

Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor, z. B. auf die Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin. Neu ist: Wer einen vorbereitenden Kurs, also ein Modul, absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren. weiter

8. Juni 2015
Gültigkeit der Modulzertifikate

Die QS-Kommission hat entschieden, die Gewährung der rückwirkenden Gleichwertigkeit für die Gültigkeit der Modulzertifikate zeitlich zu limitieren:

Modulzertifikate verlieren grundsätzlich fünf Jahre nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit für ihre Anrechnung an eine Berufsprüfung. Weitere fünf Jahre zurück kann das Gültigkeitsdatum eines Modulabaschlusses mit dem Besuch eines anerkannten Refresherkurses bei einem akkreditierten Modulanbieter wierderhergestellt werden.

Modulabschlüsse, die länger als zehn Jahre vor der Anmeldung zur Berufsprüfung zurückliegen, sind definitiv verfallen. Kandidatinnen haben mit der Absolvierung einer neuen Modulprüfung bei einem akkreditierten Modulanbieter nachzuweisen, dass ihre Kompetenzen den aktuellen Anforderungen entsprechen und mit der Anmeldung zur Berufsprüfung ein neues Modulzertifikat einzureichen.

Auskünfte erteilt die odamed-Geschäftsstelle.
 

Kontakte

Adeline Bach
Präsidentin OdA
adlinebach(at)gmx.ch

lic. iur. Denise Gilli
Geschäftsführung OdA
info(at)odamed.ch