Beratung von Langzeitpatienten - Atemwegserkrankungen

Kursbeschrieb / Kompetenz
 
Die Absolventinnen und Absolventen des Moduls kennen die wichtigsten chronischen pneumologischen Krankheitsbilder, deren Diagnostik und Therapie. Sie führen eine korrekte Spirometrie durch und beurteilen die Resultate. Sie kennen die wichtigsten Medikamente der Atemwegserkrankungen und schulen die Patientinnen und Patienten im korrekten Gebrauch der Inhalationsgeräte.

Download der Modulidentifikation
 
Kursträger / Kursanmeldung / Auskünfte

Aktuell

27. Juli 2018
Nichtakkreditierte Modulanbieter

Auf dem Internet kursieren Kursausschreibungen für Module für Medizinische Praxiskoordinatorinnen von Anbietern, die über keine Akreditierung (Anerkennung) von odamed verfügen, in der Regel weder für die Schule selbst noch für die angebotenen Module.

Einmal mehr machen wir alle Studierenden darauf aufmerksam, dass der Modulbesuch nur sinnvoll ist bei Bildungsanbietern, die bei odamed als Modulanbieter akreditiert sind (Vermerk "Anerkennung ausgesprochen" oder "Anerkennung pendent").

Modulzertifikate nichtakkreditierter Anbieter werden von odamed für die Zulassung zur Berufsprüfung nicht anerkannt, auch nicht im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahrens! Kandidatinnen riskieren, bei einem anderen - anerkannten - Anbieter gegen Entrichtung einer vollen Prüfungsgebühr nochmals zu einer Modulprüfung antreten zu müssen.

7. Mai 2018
Bundesbeiträge für den Modulbesuch

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.

Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor, z. B. auf die Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin. Neu ist: Wer einen vorbereitenden Kurs, also ein Modul, absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren. weiter

8. Juni 2015
Gültigkeit der Modulzertifikate

Die QS-Kommission hat entschieden, die Gewährung der rückwirkenden Gleichwertigkeit für die Gültigkeit der Modulzertifikate zeitlich zu limitieren:

Modulzertifikate verlieren grundsätzlich fünf Jahre nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit für ihre Anrechnung an eine Berufsprüfung. Weitere fünf Jahre zurück kann das Gültigkeitsdatum eines Modulabaschlusses mit dem Besuch eines anerkannten Refresherkurses bei einem akkreditierten Modulanbieter wierderhergestellt werden.

Modulabschlüsse, die länger als zehn Jahre vor der Anmeldung zur Berufsprüfung zurückliegen, sind definitiv verfallen. Kandidatinnen haben mit der Absolvierung einer neuen Modulprüfung bei einem akkreditierten Modulanbieter nachzuweisen, dass ihre Kompetenzen den aktuellen Anforderungen entsprechen und mit der Anmeldung zur Berufsprüfung ein neues Modulzertifikat einzureichen.

Auskünfte erteilt die odamed-Geschäftsstelle.
 

Kontakte

Dr. med. Gert Printzen
Präsident OdA
g.printzen(at)analytica.ch

Fürspr. Bruno Gutknecht
Geschäftsführer OdA
info(at)odamed.ch