Berufsbild

Die Weiterbildung für MPA

Mehrere wichtige Partnerinnen und Partner im Gesundheitswesen – darunter die aram - association romande des assistantes médicales, mfe - Hausärzte Schweiz, der VSH Health, der SVA - Schweizerischer Verband Medizinischer Praxisfachpersonen sowie die FMH - Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte – haben gemeinsam eine neue Weiterbildungsstufe für Medizinische Praxisassistentinnen geschaffen: die Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis. Die erste Prüfung fand im Dezember 2015 statt.

Bedürfnis

Mit dem Erwerb des Fachausweises erhält die MPA erstmals die Gelegenheit, auch formell mit einem eidgenös­sisch anerkannten Abschluss aus der bildungssystematisch vorgegebenen und traditionellen subalternen Posi­tion aufzusteigen und sich dabei gleichzeitig neue Möglichkeiten der beruflichen Mobilität zu erschliessen. Eine Erweiterung der Kompetenzen der Praxiskoordinatorin im klinischen Fach zielt auf die selbständige Beratung von Langzeitpatienten in Bereichen, wo die ärztlichen Qualifikationen nicht zwingend gefordert sind. Damit wird der Einsatz der Praxiskoordinatorin klinischer Richtung bei Hausärztinnen und Hausärzten interessant. Die Verhandlungen mit Behörden und Versicherern mit dem Ziel, für MPK Beratungsleistungen abrechnen zu können, laufen.

Die Trägerschaft stellt in der zunehmenden Zahl von Gruppen-, Grosspraxen und Ärztenetzwerken ein steigendes Bedürfnis nach Leaderpersonen im Praxisteam fest. Gesucht sind Personen mit Führungs- und Managementquali­täten, die es den Praxisinhabern erlauben, sich von administrativen und organisatorischen Aufgaben zu entlasten, damit sie sich primär ihrer eigentlichen Berufsfunktion als Ärztin oder Arzt zuwenden können.

Für die Medizinische Praxiskoordinatorin sind zwei Einsatzbereiche vorgesehen.

1. Medizinische Praxiskoordinatorin/Medizinischer Praxiskoordinator klinischer Richtung

MPK in klinischer Richtung arbeiten in Arztpraxen und betreuen unter ärztlicher Verantwortung Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen. Sie erfassen die aktuelle Situation, planen die Betreuung nach evidenzbasierten Vorgaben, stärken die Selbsthilfekompetenz der Betroffenen sowie die Pflegekompetenz der Angehörigen und koordinieren die Zusammenarbeit mit weiteren Leistungserbringern und kommunalen Ressourcen. Dabei kennen sie die zentralen Aufgaben der Fachpersonen im Gesundheitswesen und achten auf ihre eigenen fachlichen Grenzen. Auch bei Krankenkassen und Versicherungen können sie als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter im Case Management eingesetzt werden.

2. Medizinische Praxiskoordinatorin/Medizinischer Praxiskoordinator praxisleitender Richtung

MPK praxisleitender Richtung verbinden ihre klinisch-medizinische Erfahrung mit umfassendem betriebswirtschaftlichem Know-how. In einer Kaderfunktion übernehmen sie die Gesamtverantwortung für zentrale Aufgaben innerhalb einer Arztpraxis. Dazu gehören die selbstständige Führung des Personals und des Personalwesens, die Steuerung des Einkommensmanagements, die Planung und Umsetzung von Praxismarketing sowie die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards.

Dank dieser Kombination aus Fach- und Führungskompetenz tragen sie wesentlich zur effizienten Organisation und erfolgreichen Positionierung der Praxis bei. Darüber hinaus können sie ihre Fähigkeiten auch bei Krankenkassen und Versicherungen einbringen, wo sie als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter im Case Management tätig sind.

Zwei Fachrichtungen- zwei Prüfungen

Zur Abschlussprüfung in der Klinischen Richtung wird zugelassen, wer:

a) ein EFZ als Medizinische Praxisassistentin oder Medizinischer Praxisassistent, ein EFZ als gelernte Medizinische Praxisassistentin oder gelernter Medizinischer Praxisassistent, ein Arztgehilfinnen-Diplom DVSA mit Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten besitzt oder über eine andere äquivalente Ausbildung der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe mit Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten verfügt;

b) über eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nach Abschluss der beruflichen Grundbildung in allen Arbeiten der Arztpraxis gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung der Medizinischen Praxisassistentin/Medi­zinischer Praxisassistent verfügt.

Zur Abschlussprüfung in der Praxisleitenden Richtung wird zugelassen, wer

a) ein EFZ als Medizinische Praxisassistentin oder Medizinischer Praxisassistent, ein EFZ als gelernte Medizinische Praxisassistentin oder gelernter Medizinischer Praxisassistent, ein Arztgehilfinnen-Diplom DVSA besitzt oder über eine andere äquivalente Ausbildung der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe verfügt;

b) über eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nach Abschluss der beruflichen Grundbildung in allen Arbeiten der Arztpraxis oder einer vergleichbaren Arbeitsstelle verfügt.

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