Alles rund um die Prüfung

Prüfungswiederholung
Prüfungswiederholung

Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung 2025-II können sich bis zum 19. Januar 2026 via e-Mail zur Prüfungswiederholung anmelden.

 

Der Fristenstillstand dauert von 19. Dezember 2025 bis und mit 02.01.2026.

Die Geschäftsstelle ist ab 05.01.2026 wieder erreichbar.

 

Die Frist für die Akteneinsichtsnahme beginnt ab 03.01.2026 für die Dauer von 30 Tagen.

Vor der Prüfung
Dokumente und Hinweise zur Zulassung zu der Berufsprüfung

Alle für die Kandidatinnen und Kandidaten relevanten Dokumente und Anmeldeunterlagen können hier heruntergeladen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zusammen mit der Anmeldung bzw. vor Ablauf der Anmeldefrist sämtliche für die Zulassung nötigen Dokumente (u.a. Modulzertifikate oder Gleichwertigkeitsbescheinigungen sowie der Ausweis über den Besuch des Berufsbildnerkurses) eingereicht werden müssen. Kandidatinnen, die sich vor Anmeldeschluss in der Abschlussphase einer Modulausbildung befinden, sprechen sich mit ihrem Bildungsanbieter ab. Generelle Ausnahmebewilligungen für eine spätere Einreichung von Dokumenten können nicht erteilt werden.

Die zur Prüfung führende Ausbildung wird in Modulen von in der Regel 40 bis 60 Lektionen vermittelt. Sie beinhaltet einerseits auf die Grundbildung der Medizinischen Praxisassistentin aufbauende klinische Module und andererseits weiterführende Module im Bereich des Praxismanagements und der Personalführung. Die Prüfung besteht modulübergreifend aus der Erarbeitung einer Fallstudie, der Vorstellung der Studie, einem Fachgespräch und einem schriftlichen Teil. Der Modulbesuch kostet inkl. Prüfungsgebühren – ohne Anrechnung von allfälligen kantonalen Unterstützungsbeiträgen – rund CHF 10‘000.


Für beide Richtungen gilt als Zulassungsbedingung, dass die Kandidatin oder der Kandidat

a) einen Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner absolviert hat;

b) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

Module

Folgende Modulabschlüsse resp. Gleichwertigkeitsbestätigungen müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:

Alle Module werden in der Deutschschweiz und in der Westschweiz von verschiedenen Bildungsanbietern angeboten, im Tessin sind die Entwicklungsarbeiten im Gang. Wer bereits vor Inkrafttreten der Prüfungsordnung eines der von der OdA zum Modulbaukasten der Prüfung ausgewählten Module besucht hat, kann damit rechnen, dass sein Lehrgang an die Prüfung angerechnet wird. Damit gehen keine Bildungsleistungen verloren. Die Modulanbieter, Bildungsinstitutionen und Verbände müssen ihre Module und sich selbst als Modulanbieter bei der OdA zertifizieren lassen.

Refresherkurse

Da die Gültigkeitsdauer der Modulabschlüsse generell auf fünf Jahre limitiert ist, werden einzelne Modulanbieter für die Teilnehmerinnen an früheren Lehrgängen mit abgelaufenem Gültigkeitsdatum Refresherkurse anbieten, damit das Gültigkeitsdatum des Modulabschlusses für die Zulassung zur Berufsprüfung erneuert werden kann. Bei welchen Modulen der Besuch von Refresherkursen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer überhaupt verlangt wird, entscheidet die OdA aufgrund der Tatsache, wieweit die Modulinhalte nach Ablauf der Fünfjahresfrist als veraltet gelten müssen (z.B. neue Forschungs- und Praxiserkenntnisse im Diabetes).

Gleichwertigkeitsverfahren

In der Bildungslandschaft rund um den Beruf der Medizinischen Praxisassistentin sind in den letzten Jahren viele Weiterbildungsgefässe angeboten worden, die inhaltlich ganz oder teilweise den definierten Modulen entspre­chen. Vergleichbare Bil­dungsleistungen sollen grundsätzlich angerechnet werden können. Die Qualitätssicherungskommission wird in jedem Einzelfall in einem Gleichwertigkeitsverfahren überprüfen, ob eine Anrechnung stattfinden kann oder nicht.

Prüfungstermine
Berufsprüfung 2026/I

Berufsprüfung I / 2026

Prüfungsdaten: 

Dienstag, 26.05.2026
Mittwoch, 27.05. 2026
Donnerstag, 28.05.2026

Anmeldefrist: 

Samstag, 27.09.2025

Berufsprüfung 2026 / II

Berufsprüfung II / 2026

Prüfungsdaten: 

Dienstag, 24.11.2026
Mittwoch, 25.11.2026
Donnerstag, 26.11.2026

Anmeldefrist: 

Mittwoch, 25. März 2026

Nach der Prüfung
Bundesfinanzierung der Modulangebote

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.

Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor, z. B. auf die Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin. Neu ist: Wer einen vorbereitenden Kurs, also ein Modul, absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:

·     Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen (➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege). Die Bildungsanbieter für MPK-Module haben ihre Kurse auf der SBFI-Meldeliste erfasst.

·     Der/die Absolvierende muss die Kursgebühren bezahlen. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) des Kursanbieters bzw. der Kursanbieter müssen zwingend auf den Namen der/des Absolvierenden lauten. Soweit der Arbeitgeber die Kurskosten vorschiesst, muss dies auf dem Darlehensweg geschehen.

·     Der/die Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.

·     Der/die Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden. Die Absolvierenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein (ab 2018 möglich). Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.

Ab wann gilt die Regelung?

Bundesbeiträge erhält, wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung absolviert und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat. Der Kurs darf allerdings nicht bereits von kantonalen Subventionen profitiert haben.

Mit dem neuen Finanzierungsmodell will der Bund die Absolvierenden finanziell entlasten und so einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen.

Bundesbeitrag beantragen

So reichen Absolvierende von vorbereitenden Kursen ihren Antrag für den Bundesbeitrag ein:

1.   Online registrieren: nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung über das Onlineportal des SBFI alle Angaben eingeben (ab 2018 möglich).
➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

2.   Rechnungen und Zahlungsbestätigungen hochladen – die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) erhalten die Absolvierenden von ihrem Kursanbieter.

3.   Prüfungsverfügung hochladen – die Prüfungsverfügung erhalten die Absolvierenden von der Prüfungsträgerschaft.

Der Bund prüft die Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, wird der Bundesbeitrag ausbezahlt.

Dokumente zur Berufsprüfung

Hier finden Sie alle relevanten Unterlagen zur Berufsprüfung – von Reglementen und Wegleitungen bis zu Formularen und Merkblättern.

Die Dokumente unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und administrativen Abwicklung der Prüfung.

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