Alle Informationen auf einem Blick

Modulanbieterinnen und Modulanbieter bei odamed
Anerkannte Bildungsinstitutione

 

Institutionen, die ein Anerkennungsverfahren (AKV) bei der OdA Berufsbildung MPA (odamed) erfolgreich durchlaufen haben, gelten als anerkannt. Nur solche anerkannten Anbieter dürfen Module anbieten und Modulzertifikate ausstellen.

Auf der odamed-Website finden Modulanbieter sämtliche Basisdokumente, wie z. B. Reglemente, Formulare und Wegleitungen zur Anerkennung und Anmeldung von Modulen. odamed.ch

Institutionen ohne odamed-Akkreditierung riskieren, dass Modulzertifikate nicht anerkannt werden — sie gelten dann nicht für die Zulassung zur Berufsprüfung

 

Wie akkreditiere ich mich als Bildungsinstitution?

Für die Akkreditierung als Bildungsinstitution gehen Sie bitte wie folgt vor:

 

  1. Unterlagen vorbereiten:
    Alle erforderlichen Dokumente finden Sie auf dieser Seite im Bereich Downloads.

  2. Einreichung:
    Senden Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen per E-Mail an info(at)odamed.ch

  3. Prüfung durch die QSK:
    Ihr Akkreditierungsgesuch wird in der nächsten Sitzung der QSK (Qualitätssicherungskommission) geprüft. Falls Anpassungen notwendig sind, erhalten Sie entsprechende Rückmeldungen von uns.

  4. Entscheid und Rückmeldung:
    Nach Abschluss der QSK-Sitzung informieren wir Sie zeitnah über den Entscheid zum Akkreditierungsverfahren.

Das Wichtigste zur Revision

Die Revision dient der laufenden Weiterentwicklung der eidgenössischen Prüfungen. Sie stellt sicher, dass die Prüfungsinhalte, Anforderungen und Prozesse den aktuellen fachlichen und bildungspolitischen Standards entsprechen.

Im Rahmen der Revision werden bestehende Reglemente, Wegleitungen und Instrumente überprüft, angepasst und – falls erforderlich – neu verabschiedet. Ziel ist es, die Praxisrelevanz und Transparenz der Prüfungen langfristig zu gewährleisten.

07.04.2026

Am 7. November 2026 wurde die vom Vorstand odamed sowie von der QS-Kommission genehmigte Prüfungsordnung zusammen mit der Wegleitung dem SBFI zur inhaltlichen und juristischen Überprüfung eingereicht.

Am 29. Januar 2026 haben wir die Rückmeldung des SBFI erhalten. Die darin enthaltenen offenen Punkte wurden im Rahmen eines Online-Meetings am 16. Februar 2026 gemeinsam mit der zuständigen projektverantwortlichen Person beim SBFI besprochen. Auf dieser Basis wurden sowohl die Prüfungsordnung als auch die Wegleitung überarbeitet und am 18. Februar 2026 erneut eingereicht.

Gemäss unserer Nachfrage vom 23. März 2026 befinden sich die Dokumente derzeit beim Rechtsdienst des SBFI zur juristischen Prüfung.

17.11.2025

Wir informieren Sie gerne darüber, dass die Prüfungsordnung sowie die Wegleitung am 7. November 2025 dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zur Überprüfung eingereicht wurden.

Vorbehältlich einer fristgerechten Bewilligung durch das SBFI und unter der Voraussetzung, dass keine Beschwerden eingehen, ist vorgesehen, dass die letzte Prüfungsdurchführung nach bisheriger Prüfungsordnung im November 2028 stattfinden wird. Die erste Abschlussprüfung nach neuer Prüfungsordnung ist entsprechend für 2029 geplant.