Seit dem Inkraftsetzen der Prüfungsordnung per 5. Februar 2015 haben die ersten Prüfungen stattgefunden. Die QS-Kommission hat entscheiden, dass bis auf weiteres - bei genügender Nachfrage - jährlich zwei Prüfungen stattfinden werden, je ein Prüfungstermin im Juni und im November.
Die Vorankündigungen der Prüfungstermine und die Ausschreibungen sind jeweils auf "Aktuelles" und im Menü "Prüfungen/Berufsprüfung" ersichtlich.
Wichtig zu wissen ist, dass zusammen mit der Prüfungsanmeldung sämtliche Modulzertifikate oder Gleichwertigkeitsbescheinigungen eingereicht werden müssen. Finden letzte Modulprüfungen bei den Anbietern unmittelbar vor Anmeldeschluss statt, reicht eine Bestätigung des Anbieters vor Anmeldeschluss mit einer namentlichen Meldung der Kandidatinnen, die die Modulprüfung bestanden haben. Die eigentlichen schriftlichen Modulausweise können in diesem Fall nach Anmeldeschluss nachgereicht werden.
Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere eidgenössischen Prüfungen.
Wann finden die Prüfungen statt?
Welche Prüfungsgebühren sind zu erwarten?
Die Prüfungsgebühr beträgt gegenwärtig CHF 1'500. In der Gebühr sind die Kosten für die Ausstellung des Fachausweises durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI inbegriffen. Für Repetentinnen wird die Gebühr je nach den zu wiederholenden Prüfungsteilen festgelegt.
Sind alle Module bezüglich der Gültigkeitsdauer ihrer Abschlüsse befristet?
Bildungsinhalte können nicht mehr als Bestandteil an eine Prüfung angerechnet werden, wenn die Ausbildung eine gewisse Zeit zurückliegt und im modularen Prüfungsmodus am Prüfungsanlass selbst keine Kenntnisse und Kompetenzen mehr aus den Modulen abgefragt werden.
Die QS-Kommission hat entschieden, die Gewährung der rückwirkenden Gleichwertigkeit für die Gültigkeit der Modulzertifikate zeitlich zu limitieren: Modulzertifikate verlieren grundsätzlich fünf Jahre nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit für ihre Anrechnung an eine Berufsprüfung. Weitere fünf Jahre zurück kann das Gültigkeitsdatum eines Modulabaschlusses mit dem Besuch eines anerkannten Refresherkurses bei einem akkreditierten Modulanbieter wierderhergestellt werden. Modulabschlüsse, die länger als zehn Jahre vor der Anmeldung zur Berufsprüfung zurückliegen, sind definitiv verfallen. Kandidatinnen haben mit der Absolvierung einer neuen Modulprüfung bei einem akkreditierten Modulanbieter nachzuweisen, dass ihre Kompetenzen den aktuellen Anforderungen entsprechen und mit der Anmeldung zur Berufsprüfung ein neues Modulzertifikat einzureichen.
Auskünfte erteilt die odamed-Geschäftsstelle.
Müssen alle Module mit einer modulinternen Prüfung abgeschlossen werden?
Typisch für eine modulare Ausbildung ist, dass die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen gerade am Schluss des jeweiligen Moduls und nicht erst im zusammenfassenden Prüfungsanlass der Berufsprüfung überprüft werden.
Wer seine Modulkenntnisse und -kompetenzen allenfalls in einem nicht anerkannten Bildungsgefäss erworben hat, kann bei der OdA Berufsbildung MPA ein Gesuch um Überprüfung der Gleichwertigkeit seines Abschlusses oder seiner Ausbildung stellen. Die OdA entscheidet, ob eine Nachschulung oder die Absolvierung einer Modulprüfung bei einem anerkannten Modulanbieter nötig ist.
Wird der Modulbaukasten in Zukunft noch weitere Module zur Auswahl erhalten?
Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Modulbaukasten später noch um weitere Wahlpflichtmodule erweitert wird oder dass einzelne Module - mit einer genügend langen Ubergangsfrist - aus dem Modulbaukasten entfernt werden. Beim Entscheid darüber wird sich die QS-Kommission nach den Bedürfnissen richten, die zukünftig aus der Arztpraxis an die klinische oder praxisleitende Koordinatorinnenfunktion angemeldet werden.
Da die OdA als reine Trägerschaft der Berufsprüfung und nicht selber als Bildungsanbieter auftritt, ist sie darauf angewiesen, dass Verbände oder Schulen auf eigene Verantwortung und Kosten Module gemäss den Vorgaben der Modulidentifikationen entwickeln, zur Zertifizierung bei der Trägerschaft anmelden und auch erfolgreich durchführen.
Was bedeutet der Begriff "Eidgenössischer Fachausweis"?
Wir verweisen auf die Übersicht des Staatssekretariats für Bilduation SBFng, Forschung und Innovation zu den Berufs- und Höheren Fachprüfungen.
Welche Verbesserungen meiner beruflichen Chancen bringt mir der Ausweis?
Die beruflichen Chancen sind von vielen verschiedenen Faktoren abhängig.
Neben der jeweils aktuellen Arbeitsmarktlage im beruflichen Sektor und in der Region sind es die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit der Berufstätigen, das Alter, die formellen mit einem öffentlich-rechtlich anerkannten Bildungsgang bzw. mit einer Prüfung erworbenen beruflichen Kompetenzen sowie die berufliche und menschliche Erfahrung und Reife.
Der Nachweis der höheren Ausbildung allein ersetzt die anderen genannten Faktoren nicht, erhöht aber die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, da die Trägerin des Ausweises nachweisbar die entsprechenden Kenntnisse und Kompetenzen erworben hat.
Der Erwerb des Fachausweises oder auch nur schon ein oder mehrere abgeschlossene Module können und sollen auch in bestehenden Arbeitsverhältnissen lohnwirksam sein. Voraussetzung ist aber, dass die zusätzlich erworbenen Kompetenzen für den Praxisbetrieb des Arbeitgebers einen echten Nutzen erbringen. Wieviel dieser Zusatznutzen in Franken beträgt, muss im Lohngespräch zwischen Arbeitgeber und MPA ausgehandelt werden.
Werden die Module auch in französischer und italienischer Sprache angeboten
Die Berufsprüfung wird - vom Berufsbildungsrecht her zwingend - in Deutsch, Französisch und Italienisch ausgeschrieben.
Die Modulangebote müssen deshalb auch in allen drei Sprachen erarbeitet und angeboten werden. Dies wird gegenwärtig in Zusammenarbeit mit möglichen Bildungsträgern in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz evaluiert. Von welchem Zeitpunkt an das Modulangebot lückenlos dreisprachig angeboten werden kann, ist noch offen. Auskunft über die Angebote gibt die Übersicht in der Liste der Modulanbieter.
Wie kann ich den Besuch der Module zeitlich koordinieren?
Die Bildungsanbieter werden nicht sicherstellen können, dass jedes Modul mindestens einmal jährlich durchgeführt werden kann. Es muss ihrem kalkulatorischen Entscheid überlassen bleiben, ab welcher Mindestteilnehmerinnen-Zahl Kurse überhaupt durchgeführt werden.
Dies kann für Anwärterinnen auf die Berufsprüfung dann zu Problemen führen, wenn das Modul, das sie zur Abrundung ihrer Modulreihe noch benötigen oder besuchen möchten, nicht innert nützlicher Frist angeboten wird. Bis das Angebot wieder verfügbar ist, droht unter Umständen der Ablauf des Gültigkeitsdatums eines anderen bereits absolvierten Modulabschlusses.
Orientieren Sie sich laufend über die Angebote bei den Bildungsanbietern, damit Sie Ihre persönliche Planung erfolgreich umsetzen können.
Sind alle relevanten Berufsverbände in der OdA vertreten?
Alle relevanten Berufsverbände sind in der Trägerschaft vertreten. Dazu gehören auf Arbeitgeberseite die FMH und Hausärzte Schweiz und auf Arbeitnehmerinnenseite der SVA und der ARAM.
Wie wird die Qualität der Module und der Anbieter sichergestellt?
Die OdA Berufsprüfung MPA als Trägerschaft der Berufsprüfung formuliert die Modulidentifikationen als Vorgabe für den Bildungsplan der einzelnen Module. Bildungsanbieter reichen einerseits eine ausformulierte Anbieteridentifikation mit ihrem Kurskonzept ein. Gleichzeitig weisen sie nach, dass sie in der Lage sind, das Bildungsgefäss unter Einhaltung der Qualitätsvorgaben der OdA anzubieten und durchzuführen. Die OdA zertifiziert damit sowohl das einzelne Bildungsgefäss wie auch den Kursanbieter.
Damit die Module als Teil der Berufsprüfung einer Kandidatin anerkannt werden können, müssen sie deshalb bei einem von der OdA anerkannten Bildungsanbieter besucht worden sein. Die Anerkennung muss zumindest pendent sein. Die OdA führt auf ihrer Webseite eine Liste mit den jeweils anerkannten Modulen und den anerkannten Bildungsanbietern. Modulabschlüsse von nicht anerkannten bzw. noch nicht bei der OdA zur Zertifizierung (als pendent) angemeldeten Bildungsanbietern können auf Gesuch hin durch die OdA auf ihre Gleichwertigkeit überprüft werden
Was erwartet mich an der eigentlichen Berufsprüfung, am Prüfungsanlass?
Die Abschlussprüfung ist in der Prüfungsordnung, der Wegleitung dazu und in der Wegleitung zu den Prüfungsteilen geregelt.
Gemäss Prüfungsordnung enthält die Prüfung die Erstellung einer schriftlichen Fallstudie, am Prüfungsanlass die mündliche Vorstellung der Fallstudie, ein Fachgespräch zur Fallstudie sowie eine schriftliche Prüfung. Letztere wird EDV-gestützt durchgeführt.
Die Bewertungen aller Teile ergeben die Schlussqualifikation.
Wie kann ich mich auf die schriftliche Prüfung vorbereiten?
Neben den Unterlagen Ihres Modulbesuchs gibt es entsprechende Fachliteratur zu den an der schriftlichen Prüfung abgefragten Themen Chronic Care Management und Qualitätsmanagement.
Prüfungskandidatinnen erhalten nach dem Aufgebot zur Prüfung einen Zugang zu webbasierten Nullserien, mit denen sie ihr Wissen überprüfen können.
info(at)odamed.ch
Macht es Sinn, Module zu besuchen auch ohne Absicht, die Berufsprüfung zu absolvieren?
Der Besuch einzelner Module ist eine Bereicherung Ihrer beruflichen Handlungskompetenzen, auch wenn Sie nicht einen Eidgenössischen Fachausweis mit dem erforderlichen Modulpaket der klinischen oder administrativen Fachrichtung anstreben. Bildung - auch ohne formellen Titel - ist nie Zeit- oder Geldverschwendung, wenn die neu erworbenen Fähigkeiten im Beruf umgesetzt werden können.
Jeder Nachweis eines absolvierten Bildungsgefässes verbessert grundsätzlich die persönlichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und kann damit, in der entsprechenden Anstellung eingesetzt, auch lohnwirksam sein.
Wer bezahlt die Modul-Studiengebühren und die für den Kursbesuch benötigte Zeit?
Der Besuch jedes einzelnen Moduls kostet Studiengebühren und Zeit für Schulpräsenz und Selbststudium. Deshalb soll die gesamte Ausbildung zur Berufsprüfung modular und verteilt auf mehrere Jahre erfolgen können.
Auch wenn der Bund im Anschluss an die Prüfung rückwirkend einen Teil der Modulkosten übernimmt (s.Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten), macht es Sinn, in Absprache mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber Lösungen zu finden, die die Partizipation beider Seiten an Geld- und Zeitaufwand im voraus regeln, z.B. indem die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Kurskosten bezahlt und die MPA Ferien beisteuert. Übernimmt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die vollen Kosten oder einen Teil davon, muss sie zu diesem Zweck der Arbeitnehmerin ein Darlehen gewähren. Bundesbeiträge an die Modulkosten werden nämlich nach der Prüfung ohne Ausnahme und nur dann ausbezahlt, wenn die Arbeitnehmerin die Modulkosten unter ihrem eigenen Namen bezahlt hat. Über die Rückzahlung des Darlehens, z.B. sobald die Arbeitnehmerin die Bundesbeiträge nach der Prüfung erhalten hat, schliessen die Parteien einen schriftlichen Darlehensvertrag ab.
Zahlt sich der Bildungsaufwand lohnmässig aus?
Der erzielbare Lohn ist einerseits abhängig von den Kompetenzen, die die Arbeitnehmerin für eine bestimmte Funktion in der Arztpraxis mitbringt, von der Arbeitsleistung, die sie erbringen kann und dann auch von der aktuellen arbeitsmarktlichen Situation.
Die arbeitsmarktlichen Chancen stehen momentan gut für alle MPA, es gibt mehr offene Stellen als stellensuchende Arbeitnehmerinnen. Damit sind automatisch gute Lohnerwartungen gegeben, in der Regel über den Lohnempfehlungen der Kantonalen Ärztegesellschaften. Es ist aber immer Sache der Vertragsparteien, sich über die Lohnhöhe zu einigen, Lohnempfehlungen können nur Anhaltspunkte geben, und die Berufsverbände können die konkreten Lohnverhandlungen für die Arbeitnehmerinnen nicht übernehmen.
MPA in einer Kaderfunktion oder zukünftige Medizinische Praxiskoordinatorinnen MPK praxisleitender Richtung haben tendentiell gute Lohnerwartungen, da fähige Leute in diesem Arbeitsgebiet in Gruppenpraxen für Teamleitungsfunktionen gesucht sind. Für MPK klinischer Richtung wird der Bedarf sprunghaft ansteigen, wenn der Bund bzw. die TARMED-Tarifpartner entscheiden, wie die Beratungsleistungen der MPK am chronisch kranken Patienten tarifmässig für die abrechnenden Arztpraxen abgegolten werden. Die MPK wird zusätzlichen Praxisumsatz generieren und damit auch für sich einen besseren Lohn erzielen können.
Welche Fachrichtung soll ich auswählen?
Die zwei Fachrichtungen der Ausbildung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin, die Klinische Richtung und die Praxisleitende Richtung, führen zu zwei sehr unterschiedlichen beruflichen Funktionen. Bevor Sie sich für eine umfassende Weiterbildung entscheiden, viel Zeit und Studiengebühren investieren, kann es sich lohnen, sich mit der Frage der beruflichen Orientierung zu beschäftigen.
Mit Hilfe einer Laufbahnberatung finden Sie heraus, welche Fachrichtung, bzw. welche berufliche Funktion, zu Ihnen passt und ob diese Weiterbildung überhaupt die richtige ist.
Welche anderen Berufe neben der MPA werden zur Prüfung zugelassen?
Die Zulassungsbedingungen zur Prüfung sind in Ziff. 3.3 der Prüfungsordnung aufgeführt. Die klinische Fachrichtung baut auf einem soliden Fundament an schulmedizinischem Grundwissen auf, damit kommen neben der MPA noch Pflegefachpersonen mit genügender Berufspraxis in den Arbeitsgebieten einer MPA in einer Arztpraxis in Frage. Zwingend erforderlich ist die Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten. Berufsangehörige anderer Richtungen, z.B. FAGE, müssten neben EFZ und Berufstätigkeit in einer Arztpraxis eine solide Aufschulung in schulmedizinischem Grundwissen und MPA-spezifischen praktischen Kompetenzen nachweisen können.
Für die praxisleitende Fachrichtung sind die Bedingungen offener formuliert. Neben MPA werden auch Berufsleute zugelassen, die über eine andere äquivalente Ausbildung der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe verfügen und eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nach Abschluss der beruflichen Grundbildung in allen Arbeiten der Arztpraxis oder einer vergleichbaren Arbeitsstelle nachweisen. Der Bedarf an Kader- (Teamleitungs-) Personal nimmt auch in Spitälern, Zahnarzt- und Tierarztgruppenpraxen und in grossen Apotheken oder Drogerien zu. Deshalb sollen zur praxisleitenden Fachrichtung auch FAGE, FABE, Dentalassistentinnen, Tiermedizinische Praxisassistentinnen oder Pharmaassistentinnen und Drogistinnen zugelassen werden, wenn sie über eine entsprechende Berufspraxis entweder in der ambulanten Medizin oder in ihrem angestammten Berufsfeld (vergleichbare Arbeitsstelle in Zahnarzt-, Tierarztpraxis, Klinik, Heim oder Apotheke, Drogerie) verfügen. Alle Studierenden dieser anderen Berufsfelder haben die nötigen Module der praxisleitenden Fachrichtungen zu absolvieren, inkl. dem Chronic Care Management. Auch wenn diese CCM-Module z.B. für die Tierarztpraxis keinen direkten Nutzen bringen, kann es trotzdem sein, dass eine MPK mit Berufshintergrund TPA später in eine Arztpraxis als Teamleaderin wechselt und dann zumindest wissen müsste, mit welchen Herausforderungen in der täglichen Arbeit mit dem chronisch kranken Patienten ihre Kolleginnen der klinischen Fachrichtung konfrontiert werden. Für die praxisleitende Fachrichtung ist die Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten nicht Zulassungskriterium.
Die Bildungsanbieter sind grundsätzlich frei, ihre eigenen Zulassungsbedingungen für den Modulbesuch zu formulieren und im Interesse eines reibungslosen Unterrichts z.B. nur MPA als Studierende in gewissen Modulen aufzunehmen oder Bedingungen für begleitende Praktika aufzustellen. Es wird deshalb empfohlen, sich bei den Modulanbietern nach den Zulassungsbedingungen zum Modulbesuch zu erkundigen. Die odamed-Geschäftsstelle gibt Auskunft über die Chancen zur Prüfungszulassung.
Kann die Prüfung in beiden Fachrichtungen im gleichen Prüfungstermin absolviert werden
Grundsätzlich ja. Die Bedingungen dafür sind:
- Es müssen zwei vollständige Anmeldungen mit sämtlichen erforderlichen Dokumenten in beiden Fachrichtungen eingereicht werden, damit zwei separate und unabhängige Prüfungsdossiers erstellt werden können.
- Die Kandidatin hat innert der Frist zwei separate und vollständige Fallstudien einzureichen. Fristverlängerungen können nicht gewährt werden.
- Die mündlichen Prüfungen können nicht am gleichen Prüfungshalbtag absolviert werden (= eine am Vormittag, eine am Nachmittag des Prüfungstags).
- Bei Nichtbestehen des schriftlichen Prüfungsteils gelten die Berufsprüfungen beider Fachrichtungen als nicht bestanden.
- Die Kandidatin bestätigt mit ihrer Anmeldung in einer schriftlichen Erklärung, dass sie die Risiken der Übermüdung und kurzer Pausen zwischen den Prüfungsteilen in Kauf nimmt und aus den Folgen daraus keine Beschwerdegründe gegen einen negativen Prüfungsentscheid ableiten kann.
- Die Prüfungsgebühren fallen doppelt an, wobei eine Ermässigung für die nur einmal zu absolvierende schriftliche Prüfung gewährt wird.