News

30. Juli 2021

Neue Adresse

odamed ist umgezogen. Die neue Adresse lautet: OdA Berufsbildung Medizinische Praxisassistentin odamed, Seftigenstrasse 310, Postfach 1408, 3084 Wabern. Die Telefonnummer bleibt 031 380 54 58, die Mail-Adresse info(at)odamed.ch

15. April 2021

MPK-Register


odamed hat vor einigen Jahren aufgehört, die Namenslisten der erfolgreichen Absolventinnen zu publizieren. An deren Stelle haben wir jetzt die Listen der bisher mit einem Fachausweis versehenen Absolventinnen erstellt, sortiert nach Kantonen mit der Angabe der Fachrichtungen MPK-Register Die Listen werden jeweils nach den Prüfungen nachgeführt.

Das Register basiert auf den Daten, die uns zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung durch die Kandidatinnen mitgeteilt worden sind. Namens- oder Wohnortsänderungen sind deshalb nicht möglich. Der SVA ist daran, ein gesamtschweizerisches MPA/MPK-Register zu erstellen, das jedem registrierten Mitglied die online-Aktualisierung seiner Daten erlauben wird.

26. März 2021

Prüfungsanmeldung

Nach Ablauf der Anmeldefrist stellen wir fest, dass an der Prüfung II/2021 im Herbst 2021 über 170 Kandidatinnen teilnehmen werden, neben einigen Reptentinnen. Gegenwärtig ist das odamed-Team daran, alle Dossier zu sichten und für die demnächst stattfindende Zulassungssitzung bereitzustellen. Wir bitte alle Kandidatinnen um Verständnis, dass wir zum heutigen Zeitpunkt keine Auskunft erteilen können, ob ein Dossier rechtzeitig eingetroffen oder vollständig ist. Zu gegebener Zeit werden Sie den schriflichen Zulssungentscheid erhalten. Für allfällige fehlende Unterlagen werden wir Frist zur (gebührenpflichtigen) Nachreichung ansetzen.

26. März 2021

Revisonsprozess Prüfungsordnung

Die Qualitätssicherungskommission der odamed tagt in regemässigen Abständen. In der letzten Sitzung wurde geplant, dass für die Revision der Prüfungsordnung eine Umfrage bei Ärztegesellschaften aus einzelnen Kantonen, zur Bedarfsabklärung für weitere Module durchgeführt wird. Es stehen unter anderem Themen wie chronische Schmerzen, Selfempowerment Onkologie oder Allergien für die klinische Richtung oder Projektmanagement für die praxisleitende Richtung zur Diskussion. Einzelne Bildungsanbieter haben bereits Anträge dafür eingereicht. Diese werden aufgefordert, entsprechende Konzepte einzureichen, damit diese dann für die Revisionsarbeiten bereitstehen.

25. März 2021

Erreichbarkeit der odamed-Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle von odamed ist wegen der immer noch bestehenden Homeoffice-Pflicht und weil sie aus diesem Grund auch nicht täglich geöffnet ist, am besten per Mail unter info(at)odamed.ch erreichbar.

18. Februar 2021

Ausschreibung Berufsprüfung II/2021, 23.11.2021

Die Prüfung II/2021 ist ausgeschrieben Link.

16. Juli 2018
Revision von Reglementstexten, Gebührentarif

Die QS-Kommission hat sowohl die Wegleitung zum Prüfungreglement sowie die Wegleitung zu den Prüfungsteilen revidiert und per 5. Juli 2018 in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen gelten ab ihrem Inkraftsetzungsdatum.

Das SBFI hat in der französischen Version des Prüfungsreglements einen Übersetzungsfehler in Ziff. 4.21 korrigiert.

Die nachgeführten Reglementstexte sind in den verschiedenen Downloadbereichen der Webseite abrufbar.

Die QS-Kommission hat beschlossen, die Prüfungsgebühr per 1.1.2019 von heute CHF 1'500 auf CHF 1'200 zu senken.

28. Dezember 2015
Erfolgreiche erste Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin
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Anlässlich einer kleinen Prüfungsfeier haben am 15. Dezember 2015 29 Absolventinnen der ersten Berufsprüfung Medizinische Praxiskoordinatorin / Medizinischer Praxiskoordinator mit eidgenössischem Fachausweis aus der Hand von odamed-Präsident Dr. med. Thomas Heuberger den Ausweis für ihre erfolgreich bestandene Prüfung entgegennehmen können.
 
Dr. med. Emil Schalch gratulierte den Absolventinnen in seiner Ansprache zur Feier herzlich und rief die wichtige Funktion der weitergebildeten Medizinischen Praxisassistentin, nun Praxiskoordinatorin, in der zukünftigen Grundversorgung in der ambulanten Medizin in Erinnerung. Eine spezielle Erwähnung und Ehrung kam Sibylle Has-Grab und Angela Wyss zu, die beide einen Gesamtnoten-Durchschnitt von 5,9 erzielt haben.
 
Die Absolventinnen hatten anlässlich der Prüfung eine schriftliche Fallstudie zu einem vorgegebenen Thema aus den Gebieten „Chronic Care Management“ oder „Qualitätsmanagement in der Arztpraxis“ vorgelegt. Am Prüfungsanlass vom 3. Dezember 2015 hatten die Absolventinnen ihre Arbeit den Experten zu präsentieren und sich einem Fachgespräch dazu zu stellen. Den Abschluss des Prüfungsanlasses bildete die EDV-gestützte schriftliche Prüfung.  In den ambulanten Arztpraxen werden jetzt also 14 Praxiskoordinatorinnen klinischer Richtung und 15 Praxiskoordinatorinnen praxisleitender Richtung tätig sein. Sie werden in ihrer neuen Funktion entweder chronisch kranke Patienten beraten und betreuen oder in grossen Praxisstrukturen teamleitende Funktionen einnehmen. In ihrer auf die Prüfung zuführenden Ausbildung haben sie die nötigen Kompetenzen in sechs Modulen mit insgesamt gegen 300 Lektionen Unterricht erworben. Einen zentralen Raum nehmen in beiden Fachrichtungen die vertieften Kenntnisse im Chronic Care Management und im Qualitätsmanagement in der Arztpraxis ein. In der klinischen Richtung werden die Studierenden auf die praktische Beratungstätigkeit am chronisch kranken Patienten vorbereitet. Das Modul „Diabetes“ ist Pflichtfach, ergänzend müssen zwei Module aus den Bereichen Atemwegserkrankungen, Koronare Herzkrankheiten/Herzinsuffizienz, Rheuma, Wundversorgung oder Hirnleistungsschwäche absolviert werden. Die Praxiskoordinatorinnen praxisleitender Richtung setzen ihren Schwerpunkt auf Praxismanagement und Personalführung und wahlweise auf Rechnungswesen, erweiterte EDV-Kenntnisse oder die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten. In beiden Fachrichtungen kann das Dosisintensive Röntgen als Wahlfach gewählt werden. Die nächste Berufsprüfung findet am 2. Juni 2016 statt.
 
Wir danken folgenden Standesorganisationen und Ärzte-Netzwerken, die mit ihrer Unterstützung das Zustandekommen der Feier massgeblich unterstützt haben: Ärztegesellschaft des Kantons Bern, Walliser Ärztegesellschaft, Ärztegesellschaft des Kantons Zug, Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, LuMed, mediX bern AG, mediX zürich AG, Ärztenetzwerk Thurgau und zmed Zürcher Ärztegemeinschaft AG.
 
Absolventinnen klinischer Fachrichtung:

Nicole Abbühl-Zurbuchen, Muri b. Bern; Renate Beeler, Kerns; Karin Blaser, Grosshöchstetten; Judith Glarner, Wohlen; Miriam Grob, Rothenthurm; Jessica Hubmann, Dieterswil; Karin Kuhn, Dietwil; Sabina Paoletti, Oberglatt; Andrea Rinderknecht, Zürich; Nicole Thönen, Belp; Claudia Wegmann, Wermatswil; Ramona Wespi, Buochs; Christina Sarah Zollinger, Rüti; Sabrina Nicole Zumsteg, Hunzenschwil.

Absolventinnen praxisleitender Richtung:

Fabienne Bösch-Zimmermann, Buchs; Bettina Büchel, Heerbrugg; Stephanie Copat, Zürich; Nicole Elsasser, Wetzikon; Cornelia Eugster, Frauenfeld; Corinne Pereira, Rapperswil; ­ Sibylle Has-Grab, Schindellegi; Corina Hitz, Chur; Caroline Lehner, Dinhard; Nicole Lopez Cuyun-Meier, Luzern; Rebecca Rüegg, Goldingen; Nicole Sanin, Tann; Nadine von Euw, Greifensee; Angela Wyss, Winterthur; Aline Zünd, Olten.

 

 

26. September 2015
Chronic Care-Lehrbuch

„Chronic Care für die Medizinische Praxiskoordinatorin, Lehrbuch zu den Pflichtmodulen I und II“, ist erschienen und kann im SVA-Shop bestellt werden. Detailbeschrieb.

23. April 2015
Die Praxiskoordinatorin auf Tele 1

Tele 1 Zentralschweiz hat in den Nachrichten vom 22. April 2015 eine kurze Filmsequenz über den Hausärztemangel ausgestrahlt. Hauptthema war der neue Beruf der Medizinischen Praxiskoordinatorin.
Filmsequenz betrachten

20. Februar 2015
Prüfungsordnung in Kraft

Nach dem Rückzug der Einsprache des BSMPA hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Prüfungsordnung Medizinische Praxiskoordinatorin am 5. Februar 2015 genehmigt und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. Der Weg für die Ansetzung der ersten Berufsprüfung im 2015 ist damit frei.
 
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10. Januar 2015
 
Der BSMPA hat mit Schreiben vom 7. Januar 2015 an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI seine Einsprache gegen die Prüfungsordnung Medizinische Praxiskoordinatorin bedingungslos zurückgezogen. Damit ist der Weg für die Genehmigung und Inkraftsetzung durch die Berufsbildungsbehörde frei.
 
Die QS-Kommission der OdA Berufsbildung MPA hat bereits entschieden, dass die erste ordentliche Prüfung in der zweiten Hälfte November 2015 stattfinden wird. Die Ausschreibung dazu wird im Februar 2015 auf der odamed-Webseite samt allen Dokumenten für die Anmeldung und die Prüfungsdurchführung publiziert.


1. Dezember 2014


Anfangs Oktober 2014 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Prüfungsordnung Medizinische Praxiskoordinatorin mit eidg. Fachausweis im Bundesblatt publiziert.

Die Association Romande des Assistantes Médicales ARAM, die FMH, Hausärzte Schweiz, der Schweizerische Verband Medizinischer PraxisAssistentinnen SVA und der Schweizerische Verband Medizinischer Berufsschulen SVMB bilden die Projekt- und Prüfungsträgerschaft, die OdA Berufsbildung MPA odamed. In langen Verhandlungsrunden mit den umliegenden Berufsfeldern hat die OdA Berufsbildung MPA sämtliche Differenzen an den Schnittstellen der Berufsbilder (Pflege, Spitex, Ernährungsberatung, Therapien, usw.) bereinigen können. In der Publikation der Prüfungsordnung hat nun einzig der Bund Schweizerischer Medizinischer Praxisassistentinnen BSMPA, bestehend aus den drei kleinen MPA-Verbänden aus den Regionen Deutschschweiz (BMPA), Genf (AGAM) und Tessin (ATAM), Einsprache erhoben. Dies ist insoweit erstaunlich, als der BSMPA in zahlreichen Gesprächen und auch schriftlich zu Protokoll an einer vom BAG moderierten Sitzung versichert hatte, keine Einwendungen und insbesondere keine Einsprache im Publikationsverfahren zu erheben.

Die Intervention hat zur Folge, dass das ganze Genehmigungsverfahren vorläufig gestoppt ist und eine beachtliche Zahl prüfungsbereiter MPA – unter ihnen auch Mitglieder des BSMPA – im Jahr 2015 nicht wie vorgesehen zur ersten Berufsprüfung wird antreten können. Sie tragen das Zusatzrisiko, dass die Gültigkeit ihrer mit grossem persönlichem und finanziellen Aufwand absolvierten Modulzertifikate teilweise abzulaufen droht. Zudem können die von der Ärzteschaft schon seit Jahren erwarteten Tarifverhandlungen für die Abgeltung von MPA-Beratungsleistungen im Rahmen des Masterplans Hausarztmedizin solange nicht weitergeführt und abgeschlossen werden, als keine genehmigte Prüfungsordnung mit definitivem Kompetenzprofil vorliegt.

Die Einsprache des BSMPA enthält weder sachlich noch berufsbildungsrechtlich relevante Einwendungen. Sie ist reine Obstruktion und richtet sich damit frontal gegen die Interessen der ganzen Ärzteschaft und der grossen Mehrheit der MPA in der Schweiz. Das SBFI hat das Einspracheverfahren eröffnet, wird die Parteien anhören und über die Einsprache beschliessen. Einer unterliegenden Partei steht anschliessend der Beschwerdeweg an das Bundesverwaltungsgericht offen.
 

15. September 2014
 
Die QS-Kommission der OdA Berufsbildung MPA hat an ihrer Sitzung vom 11./12. September 2014 eine ganze Reihe von Reglementen, Wegleitungen, Formularen und Tarifen für die Aufnahme des Prüfungsbetriebs beraten und verabschiedet. Die OdA wird Ende Oktober über den weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens der Prüfungsordnung zur Berufsprüfung orientieren.


17. Juni 2014

Die OdA Berufsbildung MPA hat an ihrer ordentlichen Generalversammlung turnusgemäss Vorstand und QS-Kommission gewählt. Die QS-Kommission ist in ihrer teilweise neuen Zusammensetzung bereit für den Übergang vom Projekt- zum Prüfungsbetrieb. Die Kommission hat eine Reihe von Schul- und Modulakkreditierungen vorgenommen und an verschiedenen internen Reglementen und Dokumenten weitergearbeitet. Sie hofft, ihre Projektarbeiten mit drei weiteren Sitzungen im laufenden Jahr abschliessen zu können. Mit dem SBFI konnten letzte Detaildifferenzen an Prüfungsordnung und Wegleitung bereinigt werden. 


13. April 2014

Nach Verarbeitung der letzten Korrekturen als Folge der juristischen Prüfung durch das SBFI und die letzten Gespräche mit Verbänden angrenzender Berufsfelder liegen die definitiven Entwürfe von Prüfungsordnung und Wegleitung in deutscher Sprache vor. Gegenwärtig laufen die Übersetzungsarbeiten französisch und italienisch, anschliessend kann die Publikation durch das SBFI erfolgen. Soweit keine Einsprachen gegen das Projekt eingehen, steht einer Inkraftsetzung vor den Sommerferien nichts im Weg. Diesfalls könnten die ersten Berufsprüfungen im ersten Halbjahr 2015 stattfinden. 


7. Februar 2014

Das Ergebnis der juristischen Prüfung von Prüfungsordnung und Wegleitung durch das SBFI hat positive Signale für rasche Fortschritte im Genehmigungsverfahren gegeben. Nur wenige Änderungen mussten verarbeitet werden, grundlegende Veränderungen am eingereichten Konzept waren keine nötig. Die letzten Anpassungen werden Ende Februar 2014 verarbeitet sein. Im Verlauf des Februars finden auch noch die letzten Bereinigungsgespräche mit Verbänden angrenzender Berufsfelder zu den Formulierungen der Berufsbilder statt, so dass im Anschluss daran die Übersetzungen der Dokumente bereinigt und durch das Staatssekretariat die Publikation im Bundesblatt eingeleitet werden können. 


1. Januar 2014

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat die juristische Prüfung unserer Dokumente für die Berufsprüfung an die Hand genommen. Im Januar 2014 werden die Gespräche über die Beurteilung stattfinden. 


17. Oktober 2013

Die zwei Fachrichtungen der in Planung begriffenen Ausbildung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin, die Klinische Richtung und die Praxisleitende Richtung, führen zu zwei sehr unterschiedlichen beruflichen Funktionen. Bevor Sie sich für eine umfassende Weiterbildung entscheiden, viel Zeit und Studiengebühren investieren, kann es sich lohnen, sich mit der Frage der beruflichen Orientierung zu beschäftigen. Mit Hilfe einer Laufbahnberatung finden Sie heraus, welche Fachrichtung, bzw. welche berufliche Funktion, zu Ihnen passt und ob diese Weiterbildung überhaupt die richtige ist. Der Schweiz. Verband Medizinischer PraxisAssistentinnen SVA hat ein Angebot entwickelt: Weiter zur Laufbahnberatung


30. September 2013

Das für die Genehmigung des Projekts Medizinische Praxiskoordinatorin/Medizinischer Praxiskoordinator zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat in einer ersten Beurteilung die Konzeption positiv beurteilt und lediglich Anregungen für Detailanpassungen im formellen Bereich gegeben. Dies bedeutet, dass sowohl die aktuelle Zusammensetzung des Modulbaukastens für die beiden Fachrichtungen wie auch die beiden Berufsbilder klinischer und praxisleitender Richtung grundsätzlich gute Chancen auf eine behördliche Genehmigung haben. Die Bereinigungsgespräche bezüglich Berufsbild klinischer Richtung und Details in der Formulierung der Modulidentifikationen mit den Verbänden der angrenzenden Berufsfelder sind immer noch im Gang, eine Einigung konnte schon in verschiedenen Bereichen erzielt werden. Die Chancen sind immer noch intakt, dass die Prüfungsordnung im Verlauf des nächsten Frühjahrs durch das SBFI genehmigt und die erste Prüfung für den Eidg. Fachausweis im Herbst 2014 stattfinden kann. mehr 


1. Juli 2013

Im Anschluss an die Eingabe des Regelementspakets an das BBT (seit 1.1.2013 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI) haben mehrere Verbände angrenzender Berufsfelder Opposition gegen das Berufsbild klinischer Richtung und einzelne klinische Module angemeldet.
 
In zwei Bereinigungsversammlungen unter der Moderation des Bundesamts für Gesundheit BAG wurden die Differenzen aufgelistet. Prüfungsordnung, Wegleitung zur PO, Berufsbilder und Modulidentifikationen wurden anschliessend durch die Qualitätssicherungskommission der OdA überarbeitet und anfangs Juni bei den Verbänden wieder in Vernehmlassung gesetzt. Es ist noch nicht absehbar, ob weitere Anpassungen nötig werden. Wir verzichten deshalb momentan auf die Publikation der Dokumente, bis diese Bereinigungen mit den Berufsverbänden stattgefunden haben.
 
Immerhin haben alle beteiligten Verbände zugesichert, dass keine grundsätzliche Opposition gegen den neuen Beruf Medizinische Praxiskoordinatorin/Medizinischer Praxiskoordinator erhoben wird, sondern dass es um die Lösung dieser Abgrenzungsfragen gehe.


26. November 2012
 
Die Entwürfe von Prüfungsordnung und Wegleitung dazu sind samt Begleitbericht beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT zur weiteren Prüfung und Behandlung eingereicht worden. Die Dokumente sind zum Download freigegeben.


23. November 2012

 
Die Qualitätssicherungskommission der OdA hat an ihrer Sitzung vom 22. November 2012 letzte Änderungen an Prüfungsordnung und Wegleitung beschlossen, das Reglement Qualitätssicherung und die Wegleitung zum Gleichwertigkeitsverfahren verabschiedet und den Begleitbericht zum Einreichen des Projekts an das BBT bereinigt. An den Berufsbildern wurden geringfügige Änderungen vorgenommen.
 
Eine wichtige Projektanpassung besteht in der festen Zuordnung aller Module zu den beiden Fachrichtungen. In der klinischen Richtung bilden die beiden Basis-Module I und II im Chronic Care Management und Diabetes die zwingend zu absolvierenden Pflichtmodule, die Module Beratung von Langzeitpatienten Atemwegserkrankungen, Rheuma, Koronare Herzkrankheit / Herzinsuffizienz, Hirnleistungsschwäche und Einführung in die moderne Wundbehandlung den Pool für die beiden Wahlpflichtmodule.
 
In der administrativen Richtung bilden Praxismanagement, Personalführung, Rechnungswesen und Qualitätsmanagement die Gruppe der Pflichtmodule, Vertiefte EDV-Kompetenz, Praxismarketing und Wiederaufbereitung von Medizinprodukten den Pool für die beiden Wahlpflichtmodule.
 
Das Modul Dosisintensives Röntgen wurde aus dem Modulbaukasten gestrichen. Es kann während einer Übergangsfrist von 5 Jahren nach Inkraftsetzung der Prüfungsordnung als Wahlpflichtmodul an eine der beiden Fachrichtungen angerechnet werden. Während der gleichen Übergangsfrist können die Module des ganzen Modulbaukastens als Wahlpflichtmodule einer Fachrichtung angerechnet werden, also z.B. das Modul Diabetes in der administrativen Richtung oder das Modul Qualitätsmanagement in der klinischen Richtung.
 
Die Arbeiten an der Entwicklung des Moduls Atemwegserkrankungen sind noch im Gang, die Kernkompetenz dazu wurde verabschiedet. Neu in den Modulbaukasten als Wahlpflichtmodul der administrativen Richtung aufgenommen wurde das Praxismarketing. Die Entwicklungsarbeiten dazu werden in den nächsten Monaten an die Hand genommen.
 
Mit der Verabschiedung des Begleitberichts haben die Projektarbeiten ein Stadium erreicht, dass sie dem BBT noch vor Ende November 2012 zur Beurteilung eingereicht werden können. Parallel dazu laufen gegenwärtig Gespräche zur Abgrenzung der Tätigkeiten der Medizinischen Praxiskoordinatorin klinischer Richtung von den Berufsfeldern angrenzender Berufe in den Bereichen Diabetesberatung und Ernährungsberatung.
 
Der Begleitbericht wird zusammen mit den Entwürfen der Prüfungsordnung und der Wegleitung dazu noch vor Ende November 2012 auf dieser Webseite als Download zur Verfügung stehen.
 
 

Aktuell

27. März 2024
Mandatsänderung Odamed

Am 21. März 2024 wurde an der Generalversammlung der odamed die HLE Solutions GmbH mit den beiden Gründerinnen lic. iur. Denise Gilli und Marianne Schenk, als neue Mandatsträgerin der Geschäftsstelle odamed gewählt.

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23. Februar 2024
Anmeldeformular zur Berufsprüfung II/2024 jetzt verfügbar

Ab sofort steht unter den Dokumenten für Berufsprüfungskandidatinnen und -kandidaten das Anmeldeformular zur Berufsprüfung II/2024 zur Verfügung.

Anmeldeschluss: 25. März 2024

Anmeldungen werden nicht separat bestätigt. Dies wird über die offizielle Zulassung erfolgen, welche Sie ab Ende April 2024 erhalten.

10. Januar 2024
Informationsanlass zur Berufsprüfung I / 2024

Der Informationsanlass vom 25. Januar 18:00 für die Berufsprüfung vom 25. und 26. Juni 2024 findet online statt. Zugelassene Kandidatinnen und Kandidaten sind gebeten sich bis zum 19. Januar 2024 auf info(at)odamed.ch anzumelden. Vielen Dank.

25. September 2023
Ausschreibung zur Berufsprüfung I/2024 jetzt online

Ab sofort kann unter den Dokumenten für Kandidaten und Kandidatinnen für die Berufsprüfung I/2024 die neue Ausschreibung eingesehen werden.

ACHTUNG: Für Prüfungen ab 2024 gibt es neue Gebührentarife!

27. Juli 2018
Nichtakkreditierte Modulanbieter

Auf dem Internet kursieren Kursausschreibungen für Module für Medizinische Praxiskoordinatorinnen von Anbietern, die über keine Akreditierung (Anerkennung) von odamed verfügen, in der Regel weder für die Schule selbst noch für die angebotenen Module.

Einmal mehr machen wir alle Studierenden darauf aufmerksam, dass der Modulbesuch nur sinnvoll ist bei Bildungsanbietern, die bei odamed als Modulanbieter akreditiert sind (Vermerk "Anerkennung ausgesprochen" oder "Anerkennung pendent").

Modulzertifikate nichtakkreditierter Anbieter werden von odamed für die Zulassung zur Berufsprüfung nicht anerkannt, auch nicht im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahrens! Kandidatinnen riskieren, bei einem anderen - anerkannten - Anbieter gegen Entrichtung einer vollen Prüfungsgebühr nochmals zu einer Modulprüfung antreten zu müssen.

7. Mai 2018
Bundesbeiträge für den Modulbesuch

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.

Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor, z. B. auf die Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin. Neu ist: Wer einen vorbereitenden Kurs, also ein Modul, absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren. weiter

8. Juni 2015
Gültigkeit der Modulzertifikate

Die QS-Kommission hat entschieden, die Gewährung der rückwirkenden Gleichwertigkeit für die Gültigkeit der Modulzertifikate zeitlich zu limitieren:

Modulzertifikate verlieren grundsätzlich fünf Jahre nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit für ihre Anrechnung an eine Berufsprüfung. Weitere fünf Jahre zurück kann das Gültigkeitsdatum eines Modulabaschlusses mit dem Besuch eines anerkannten Refresherkurses bei einem akkreditierten Modulanbieter wierderhergestellt werden.

Modulabschlüsse, die länger als zehn Jahre vor der Anmeldung zur Berufsprüfung zurückliegen, sind definitiv verfallen. Kandidatinnen haben mit der Absolvierung einer neuen Modulprüfung bei einem akkreditierten Modulanbieter nachzuweisen, dass ihre Kompetenzen den aktuellen Anforderungen entsprechen und mit der Anmeldung zur Berufsprüfung ein neues Modulzertifikat einzureichen.

Auskünfte erteilt die odamed-Geschäftsstelle.
 

Kontakte

Adeline Bach
Präsidentin OdA
adlinebach(at)gmx.ch

lic. iur. Denise Gilli
Geschäftsführung OdA
info(at)odamed.ch