Für Studierende

Die Association Romande des Assistantes Médicales ARAM, die Hausärzte Schweiz, der Schweizerische Verband Medizinischer Berufsschulen svmb, der Schweizerische Verband Medizinischer Praxis-Assistentinnen SVA und die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH haben gemeinsam eine Weiterbildungsstufe für Medizini­sche Praxisassistentinnen in der Form einer Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis erarbeitet. Nachdem der BSMPA seine Einsprache beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zurückgezogen hat, ist die Prüfungsordnung am 5. Februar 2015 in Kraft getreten. Die erste Berufsprüfung findet anfangs Dezember 2015 statt.

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Berufsbilder

Für die Medizinische Praxiskoordinatorin sind zwei Einsatzbereiche vorgesehen. Entsprechend dazu wird die Prüfung in zwei Fachrichtungen abgenommen.

1. Medizinische Praxiskoordinatorin/Medizinischer Praxiskoordinator klinischer Richtung

Medizinische Praxiskoordinatorinnen oder Medizinische Praxiskoordinatoren Klinischer Richtung arbeiten in einer Arztpraxis und betreuen unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes Menschen mit einer oder mehreren chronischen Krankheiten. Dabei erfassen sie die aktuelle Lage der Patientin oder des Patienten, planen gestützt auf evidenzbasierte Vorgaben die weitere Betreuung, fördern ihre oder seine Selbsthilfekompetenz und die Pflegekompetenz der Angehörigen, koordinieren Leistungserbringer und erleichtern den Zugang zu den kom­munalen Ressourcen. Sie kennen die wichtigsten Aufgaben und Handlungskompetenzen der Fachpersonen im Gesundheitswesen und respektieren ihre eigenen fachlichen und beruflichen Grenzen.

Bei Krankenkassen und Versicherungen können sie als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter im Rahmen des Case Managements zum Einsatz kommen.

2. Medizinische Praxiskoordinatorin/Medizinischer Praxiskoordinator praxisleitender Richtung


Medizinische Praxiskoordinatorinnen oder Medizinische Praxiskoordinatoren Praxisleitender Richtung verbinden klinisch-medizinische Erfahrung mit Geschäftsführungs-Knowhow. Sie arbeiten in einer Kaderfunktion und sind in einer Arztpraxis mit dem selbständigen Führen des Personals und des Personalwesens, des Einkommensmanage­ments, des Praxismarketings und der Qualitätssicherung betraut. Bei Krankenkassen und Versicherungen können sie als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter im Rahmen des Case Managements zum Einsatz kommen.

Bedürfnis


Mit dem Erwerb des Fachausweises erhält die MPA erstmals die Gelegenheit, auch formell mit einem eidgenös­sisch anerkannten Abschluss aus der bildungssystematisch vorgegebenen und traditionellen subalternen Posi­tion aufzusteigen und sich dabei gleichzeitig neue Möglichkeiten der beruflichen Mobilität zu erschliessen. Eine Erweiterung der Kompetenzen der Praxiskoordinatorin im klinischen Fach zielt auf die selbständige Beratung von Langzeitpatienten in Bereichen, wo die ärztlichen Qualifikationen nicht zwingend gefordert sind. Damit wird der Einsatz der Praxiskoordinatorin klinischer Richtung bei Hausärztinnen und Hausärzten interessant. Die Verhandlungen mit Behörden und Versicherern mit dem Ziel, für MPK Beratungsleistungen abrechnen zu können, laufen.

Die Trägerschaft stellt in der zunehmenden Zahl von Gruppen-, Grosspraxen und Ärztenetzwerken ein steigendes Bedürfnis nach Leaderpersonen im Praxisteam fest. Gesucht sind Personen mit Führungs- und Managementquali­täten, die es den Praxisinhabern erlauben, sich von administrativen und organisatorischen Aufgaben zu entlasten, damit sie sich primär ihrer eigentlichen Berufsfunktion als Ärztin oder Arzt zuwenden können.

Modulare Ausbildung


Die zur Prüfung führende Ausbildung wird in Modulen von in der Regel 40 bis 60 Lektionen vermittelt. Sie beinhaltet einerseits auf die Grundbildung der Medizinischen Praxisassistentin aufbauende klinische Module und andererseits weiterführende Module im Bereich des Praxismanagements und der Personalführung. Die Prüfung besteht modulübergreifend aus der Erarbeitung einer Fallstudie, der Vorstellung der Studie, einem Fachgespräch und einem schriftlichen Teil. Der Modulbesuch kostet inkl. Prüfungsgebühren – ohne Anrechnung von allfälligen kantonalen Unterstützungsbeiträgen – rund CHF 10‘000.

Zulassung zur Berufsprüfung


Zur Abschlussprüfung in der Klinischen Richtung wird zugelassen, wer

a) ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Medizinische Praxisassistentin oder Medizinischer Praxisassistent, ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als gelernte Medizinische Praxisassistentin oder gelernter Medizinischer Praxisassistent, ein Arztgehilfinnen-Diplom DVSA mit Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten besitzt oder über eine andere äquivalente Ausbildung der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe mit Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten verfügt;

b) über eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nach Abschluss der beruflichen Grundbildung in allen Arbeiten der Arztpraxis gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung der Medizinischen Praxisassistentin/Medi­zinischer Praxisassistent verfügt;

Zur Abschlussprüfung in der Praxisleitenden Richtung wird zugelassen, wer

a) ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Medizinische Praxisassistentin oder Medizinischer Praxisassistent, ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als gelernte Medizinische Praxisassistentin oder gelernter Medizinischer Praxisassistent, ein Arztgehilfinnen-Diplom DVSA besitzt oder über eine andere äquivalente Ausbildung der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe verfügt;

b) über eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nach Abschluss der beruflichen Grundbildung in allen Arbeiten der Arztpraxis oder einer vergleichbaren Arbeitsstelle verfügt;

Für beide Richtungen gilt als Zulassungsbedingung, dass die Kandidatin oder der Kandidat

a) einen Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner absolviert hat;

b) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

Module


Folgende Modulabschlüsse resp. Gleichwertigkeitsbestätigungen müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:

a) Klinische Richtung

Pflichtmodule


– Chronic Care Management (Basismodul I)

– Chronic Care Management (Basismodul II)

– Qualitätsmanagement in der Arztpraxis

– Beratung von Langzeitpatienten – Diabetes

Zwei der folgenden Wahlpflichtmodule

– Beratung von Langzeitpatienten – Rheuma

– Beratung von Langzeitpatienten – Atemwegserkrankungen

– Beratung von Langzeitpatienten – Koronare Herzkrankheit/Herzinsuffizienz

– Hirnleistungsschwäche

– Wundbehandlung

– Dosisintensives Röntgen

b) Praxisleitende Richtung

Pflichtmodule


– Chronic Care Management (Basismodul I)

– Chronic Care Management (Basismodul II)

– Qualitätsmanagement in der Arztpraxis

– Praxismanagement

– Personalführung

Eines der folgenden Wahlpflichtmodule


– Rechnungswesen

– Vertiefte EDV-Kompetenzen für die Arztpraxis

– Wiederaufbereitung von Medizinprodukten

– Dosisintensives Röntgen

Alle Module werden in der Deutschschweiz und in der Westschweiz von verschiedenen Bildungsanbietern angeboten, im Tessin sind die Entwicklungsarbeiten im Gang. Wer bereits vor Inkrafttreten der Prüfungsordnung eines der von der OdA zum Modulbaukasten der Prüfung ausgewählten Module besucht hat, kann damit rechnen, dass sein Lehrgang an die Prüfung angerechnet wird. Damit gehen keine Bildungsleistungen verloren. Die Modulanbieter, Bildungsinstitutionen und Verbände müssen ihre Module und sich selbst als Modulanbieter bei der OdA zertifizieren lassen.

Refresherkurse


Da die Gültigkeitsdauer der Modulabschlüsse generell auf fünf Jahre limitiert ist, werden einzelne Modulanbieter für die Teilnehmerinnen an früheren Lehrgängen mit abgelaufenem Gültigkeitsdatum Refresherkurse anbieten, damit das Gültigkeitsdatum des Modulabschlusses für die Zulassung zur Berufsprüfung erneuert werden kann. Bei welchen Modulen der Besuch von Refresherkursen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer überhaupt verlangt wird, entscheidet die OdA aufgrund der Tatsache, wieweit die Modulinhalte nach Ablauf der Fünfjahresfrist als veraltet gelten müssen (z.B. neue Forschungs- und Praxiserkenntnisse im Diabetes).

Gleichwertigkeitsverfahren

In der Bildungslandschaft rund um den Beruf der Medizinischen Praxisassistentin sind in den letzten Jahren viele Weiterbildungsgefässe angeboten worden, die inhaltlich ganz oder teilweise den definierten Modulen entspre­chen. Vergleichbare Bil­dungsleistungen sollen grundsätzlich angerechnet werden können. Die Qualitätssicherungskommission wird in jedem Einzelfall in einem Gleichwertigkeitsverfahren überprüfen, ob eine Anrechnung stattfinden kann oder nicht.

 

Aktuell

27. März 2024
Mandatsänderung Odamed

Am 21. März 2024 wurde an der Generalversammlung der odamed die HLE Solutions GmbH mit den beiden Gründerinnen lic. iur. Denise Gilli und Marianne Schenk, als neue Mandatsträgerin der Geschäftsstelle odamed gewählt.

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23. Februar 2024
Anmeldeformular zur Berufsprüfung II/2024 jetzt verfügbar

Ab sofort steht unter den Dokumenten für Berufsprüfungskandidatinnen und -kandidaten das Anmeldeformular zur Berufsprüfung II/2024 zur Verfügung.

Anmeldeschluss: 25. März 2024

Anmeldungen werden nicht separat bestätigt. Dies wird über die offizielle Zulassung erfolgen, welche Sie ab Ende April 2024 erhalten.

10. Januar 2024
Informationsanlass zur Berufsprüfung I / 2024

Der Informationsanlass vom 25. Januar 18:00 für die Berufsprüfung vom 25. und 26. Juni 2024 findet online statt. Zugelassene Kandidatinnen und Kandidaten sind gebeten sich bis zum 19. Januar 2024 auf info(at)odamed.ch anzumelden. Vielen Dank.

25. September 2023
Ausschreibung zur Berufsprüfung I/2024 jetzt online

Ab sofort kann unter den Dokumenten für Kandidaten und Kandidatinnen für die Berufsprüfung I/2024 die neue Ausschreibung eingesehen werden.

ACHTUNG: Für Prüfungen ab 2024 gibt es neue Gebührentarife!

27. Juli 2018
Nichtakkreditierte Modulanbieter

Auf dem Internet kursieren Kursausschreibungen für Module für Medizinische Praxiskoordinatorinnen von Anbietern, die über keine Akreditierung (Anerkennung) von odamed verfügen, in der Regel weder für die Schule selbst noch für die angebotenen Module.

Einmal mehr machen wir alle Studierenden darauf aufmerksam, dass der Modulbesuch nur sinnvoll ist bei Bildungsanbietern, die bei odamed als Modulanbieter akreditiert sind (Vermerk "Anerkennung ausgesprochen" oder "Anerkennung pendent").

Modulzertifikate nichtakkreditierter Anbieter werden von odamed für die Zulassung zur Berufsprüfung nicht anerkannt, auch nicht im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahrens! Kandidatinnen riskieren, bei einem anderen - anerkannten - Anbieter gegen Entrichtung einer vollen Prüfungsgebühr nochmals zu einer Modulprüfung antreten zu müssen.

7. Mai 2018
Bundesbeiträge für den Modulbesuch

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.

Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor, z. B. auf die Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin. Neu ist: Wer einen vorbereitenden Kurs, also ein Modul, absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren. weiter

8. Juni 2015
Gültigkeit der Modulzertifikate

Die QS-Kommission hat entschieden, die Gewährung der rückwirkenden Gleichwertigkeit für die Gültigkeit der Modulzertifikate zeitlich zu limitieren:

Modulzertifikate verlieren grundsätzlich fünf Jahre nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit für ihre Anrechnung an eine Berufsprüfung. Weitere fünf Jahre zurück kann das Gültigkeitsdatum eines Modulabaschlusses mit dem Besuch eines anerkannten Refresherkurses bei einem akkreditierten Modulanbieter wierderhergestellt werden.

Modulabschlüsse, die länger als zehn Jahre vor der Anmeldung zur Berufsprüfung zurückliegen, sind definitiv verfallen. Kandidatinnen haben mit der Absolvierung einer neuen Modulprüfung bei einem akkreditierten Modulanbieter nachzuweisen, dass ihre Kompetenzen den aktuellen Anforderungen entsprechen und mit der Anmeldung zur Berufsprüfung ein neues Modulzertifikat einzureichen.

Auskünfte erteilt die odamed-Geschäftsstelle.
 

Kontakte

Adeline Bach
Präsidentin OdA
adlinebach(at)gmx.ch

lic. iur. Denise Gilli
Geschäftsführung OdA
info(at)odamed.ch