Prüfungswiederholung 2025-II
Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung 2025-II können sich bis zum 19. Januar 2026 via e-Mail zur Prüfungswiederholung anmelden.
Bitte legen Sie die Prüfungsverfügung und den Notenausweis bei.
Frist: 19. Januar 2026
Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung 2025-II können sich bis zum 19. Januar 2026 via e-Mail zur Prüfungswiederholung anmelden.
Der Fristenstillstand dauert bis und mit 02.01.2026.
Die Geschäftsstelle ist ab 05.01.2026 wieder erreichbar.
Die Frist für Akteneinsichtsnahmen und Beschwerden beginnt am 03.01.2026 für die Dauer von 30 Tagen.