Professional Bachelor

Die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe wird klarer positioniert und ihre Bekanntheit erhöht.
Mit dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 beginnt die Umsetzung der Massnahmen.


Insbesondere dürfen ab diesem Zeitpunkt alle Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Abschlusses – den Titelzusatz «Professional Bachelor» (für eidgenössische Berufsprüfungen und für Abschlüsse der höheren Fachschulen) oder «Professional Master» (für eidgenössische höhere Fachprüfungen) zusammen mit ihrem jeweiligen geschützten Titel in den Amtssprachen führen.

Hier geht es zur Medienmitteilung des SBFI 

 

FAQ «Massnahmenpaket Höheren Berufsbildung»: Absolventinnen und Absolventen