odamed ist umgezogen. Die neue Adresse lautet: OdA Berufsbildung Medizinische Praxisassistentin odamed, Seftigenstrasse 310, Postfach 1408, 3084 Wabern. Die Telefonnummer bleibt 031 380 54 58, die Mail-Adresse info(at)odamed.ch
15. April 2021
MPK-Register
odamed hat vor einigen Jahren aufgehört, die Namenslisten der erfolgreichen Absolventinnen zu publizieren. An deren Stelle haben wir jetzt die Listen der bisher mit einem Fachausweis versehenen Absolventinnen erstellt, sortiert nach Kantonen mit der Angabe der Fachrichtungen MPK-Register Die Listen werden jeweils nach den Prüfungen nachgeführt.
Das Register basiert auf den Daten, die uns zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung durch die Kandidatinnen mitgeteilt worden sind. Namens- oder Wohnortsänderungen sind deshalb nicht möglich. Der SVA ist daran, ein gesamtschweizerisches MPA/MPK-Register zu erstellen, das jedem registrierten Mitglied die online-Aktualisierung seiner Daten erlauben wird.
26. März 2021
Prüfungsanmeldung
Nach Ablauf der Anmeldefrist stellen wir fest, dass an der Prüfung II/2021 im Herbst 2021 über 170 Kandidatinnen teilnehmen werden, neben einigen Reptentinnen. Gegenwärtig ist das odamed-Team daran, alle Dossier zu sichten und für die demnächst stattfindende Zulassungssitzung bereitzustellen. Wir bitte alle Kandidatinnen um Verständnis, dass wir zum heutigen Zeitpunkt keine Auskunft erteilen können, ob ein Dossier rechtzeitig eingetroffen oder vollständig ist. Zu gegebener Zeit werden Sie den schriflichen Zulssungentscheid erhalten. Für allfällige fehlende Unterlagen werden wir Frist zur (gebührenpflichtigen) Nachreichung ansetzen.
26. März 2021
Revisonsprozess Prüfungsordnung
Die Qualitätssicherungskommission der odamed tagt in regemässigen Abständen. In der letzten Sitzung wurde geplant, dass für die Revision der Prüfungsordnung eine Umfrage bei Ärztegesellschaften aus einzelnen Kantonen, zur Bedarfsabklärung für weitere Module durchgeführt wird. Es stehen unter anderem Themen wie chronische Schmerzen, Selfempowerment Onkologie oder Allergien für die klinische Richtung oder Projektmanagement für die praxisleitende Richtung zur Diskussion. Einzelne Bildungsanbieter haben bereits Anträge dafür eingereicht. Diese werden aufgefordert, entsprechende Konzepte einzureichen, damit diese dann für die Revisionsarbeiten bereitstehen.
25. März 2021
Erreichbarkeit der odamed-Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle von odamed ist wegen der immer noch bestehenden Homeoffice-Pflicht und weil sie aus diesem Grund auch nicht täglich geöffnet ist, am besten per Mail unter info(at)odamed.ch erreichbar.
Auf dem Internet kursieren Kursausschreibungen für Module für Medizinische Praxiskoordinatorinnen von Anbietern, die über keine Akreditierung (Anerkennung) von odamed verfügen, in der Regel weder für die Schule selbst noch für die angebotenen Module.
Einmal mehr machen wir alle Studierenden darauf aufmerksam, dass der Modulbesuch nur sinnvoll ist bei Bildungsanbietern, die bei odamed als Modulanbieter akreditiert sind (Vermerk "Anerkennung ausgesprochen" oder "Anerkennung pendent").
Modulzertifikate nichtakkreditierter Anbieter werden von odamed für die Zulassung zur Berufsprüfung nicht anerkannt, auch nicht im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahrens! Kandidatinnen riskieren, bei einem anderen - anerkannten - Anbieter gegen Entrichtung einer vollen Prüfungsgebühr nochmals zu einer Modulprüfung antreten zu müssen.
16. Juli 2018 Revision von Reglementstexten, Gebührentarif
Die QS-Kommission hat sowohl die Wegleitung zum Prüfungreglement sowie die Wegleitung zu den Prüfungsteilen revidiert und per 5. Juli 2018 in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen gelten ab ihrem Inkraftsetzungsdatum.
Das SBFI hat in der französischen Version des Prüfungsreglements einen Übersetzungsfehler in Ziff. 4.21 korrigiert.
Die nachgeführten Reglementstexte sind in den verschiedenen Downloadbereichen der Webseite abrufbar.
Die QS-Kommission hat beschlossen, die Prüfungsgebühr per 1.1.2019 von heute CHF 1'500 auf CHF 1'200 zu senken.
7. Mai 2018 Bundesbeiträge für den Modulbesuch
Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.
Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor, z. B. auf die Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin. Neu ist: Wer einen vorbereitenden Kurs, also ein Modul, absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren. weiter
26. September 2015 Chronic Care-Lehrbuch
„Chronic Care für die Medizinische Praxiskoordinatorin, Lehrbuch zu den Pflichtmodulen I und II“, ist erschienen und kann im SVA-Shop bestellt werden. Detailbeschrieb.
8. Juni 2015 Gültigkeit der Modulzertifikate
Die QS-Kommission hat entschieden, die Gewährung der rückwirkenden Gleichwertigkeit für die Gültigkeit der Modulzertifikate zeitlich zu limitieren:
Modulzertifikate verlieren grundsätzlich fünf Jahre nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit für ihre Anrechnung an eine Berufsprüfung. Weitere fünf Jahre zurück kann das Gültigkeitsdatum eines Modulabaschlusses mit dem Besuch eines anerkannten Refresherkurses bei einem akkreditierten Modulanbieter wierderhergestellt werden.
Modulabschlüsse, die länger als zehn Jahre vor der Anmeldung zur Berufsprüfung zurückliegen, sind definitiv verfallen. Kandidatinnen haben mit der Absolvierung einer neuen Modulprüfung bei einem akkreditierten Modulanbieter nachzuweisen, dass ihre Kompetenzen den aktuellen Anforderungen entsprechen und mit der Anmeldung zur Berufsprüfung ein neues Modulzertifikat einzureichen.
Auskünfte erteilt die odamed-Geschäftsstelle.
23. April 2015 Die Praxiskoordinatorin auf Tele 1
Tele 1 Zentralschweiz hat in den Nachrichten vom 22. April 2015 eine kurze Filmsequenz über den Hausärztemangel ausgestrahlt. Hauptthema war der neue Beruf der Medizinischen Praxiskoordinatorin. Filmsequenz betrachten
20. Februar 2015 Prüfungsordnung in Kraft
Nach dem Rückzug der Einsprache des BSMPA hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Prüfungsordnung Medizinische Praxiskoordinatorin am 5. Februar 2015 genehmigt und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. Der Weg für die Ansetzung der ersten Berufsprüfung im 2015 ist damit frei.