21 Welche anderen Berufe neben der MPA werden zur Prüfung zugelassen?

Welche anderen Berufe neben der MPA werden zur Prüfung zugelassen?

Die Zulassungsbedingungen zur Prüfung sind in Ziff. 3.3 der Prüfungsordnung aufgeführt. Die klinische Fachrichtung baut auf einem soliden Fundament an schulmedizinischem Grundwissen auf, damit kommen neben der MPA noch Pflegefachpersonen mit genügender Berufspraxis in den Arbeitsgebieten einer MPA in einer Arztpraxis in Frage. Zwingend erforderlich ist die Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten. Berufsangehörige anderer Richtungen, z.B. FAGE, müssten neben EFZ und Berufstätigkeit in einer Arztpraxis eine solide Aufschulung in schulmedizinischem Grundwissen und MPA-spezifischen praktischen Kompetenzen nachweisen können.

Für die praxisleitende Fachrichtung sind die Bedingungen offener formuliert. Neben MPA werden auch Berufsleute zugelassen, die über eine andere äquivalente Ausbildung der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe verfügen und eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nach Abschluss der beruflichen Grundbildung in allen Arbeiten der Arztpraxis oder einer vergleichbaren Arbeitsstelle nachweisen. Der Bedarf an Kader- (Teamleitungs-) Personal nimmt auch in Spitälern, Zahnarzt- und Tierarztgruppenpraxen und in grossen Apotheken oder Drogerien zu. Deshalb sollen zur praxisleitenden Fachrichtung auch FAGE, FABE, Dentalassistentinnen, Tiermedizinische Praxisassistentinnen oder Pharmaassistentinnen und Drogistinnen zugelassen werden, wenn sie über eine entsprechende Berufspraxis entweder in der ambulanten Medizin oder in ihrem angestammten Berufsfeld (vergleichbare Arbeitsstelle in Zahnarzt-, Tierarztpraxis, Klinik, Heim oder Apotheke, Drogerie) verfügen. Alle Studierenden dieser anderen Berufsfelder haben die nötigen Module der praxisleitenden Fachrichtungen zu absolvieren, inkl. dem Chronic Care Management. Auch wenn diese CCM-Module z.B. für die Tierarztpraxis keinen direkten Nutzen bringen, kann es trotzdem sein, dass eine MPK mit Berufshintergrund TPA später in eine Arztpraxis als Teamleaderin wechselt und dann zumindest wissen müsste, mit welchen Herausforderungen in der täglichen Arbeit mit dem chronisch kranken Patienten ihre Kolleginnen der klinischen Fachrichtung konfrontiert werden. Für die praxisleitende Fachrichtung ist die Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten nicht Zulassungskriterium.

Die Bildungsanbieter sind grundsätzlich frei, ihre eigenen Zulassungsbedingungen für den Modulbesuch zu formulieren und im Interesse eines reibungslosen Unterrichts z.B. nur MPA als Studierende in gewissen Modulen aufzunehmen oder Bedingungen für begleitende Praktika aufzustellen. Es wird deshalb empfohlen, sich bei den Modulanbietern nach den Zulassungsbedingungen zum Modulbesuch zu erkundigen. Die odamed-Geschäftsstelle gibt Auskunft über die Chancen zur Prüfungszulassung.

Aktuell

27. März 2024
Mandatsänderung Odamed

Am 21. März 2024 wurde an der Generalversammlung der odamed die HLE Solutions GmbH mit den beiden Gründerinnen lic. iur. Denise Gilli und Marianne Schenk, als neue Mandatsträgerin der Geschäftsstelle odamed gewählt.

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23. Februar 2024
Anmeldeformular zur Berufsprüfung II/2024 jetzt verfügbar

Ab sofort steht unter den Dokumenten für Berufsprüfungskandidatinnen und -kandidaten das Anmeldeformular zur Berufsprüfung II/2024 zur Verfügung.

Anmeldeschluss: 25. März 2024

Anmeldungen werden nicht separat bestätigt. Dies wird über die offizielle Zulassung erfolgen, welche Sie ab Ende April 2024 erhalten.

10. Januar 2024
Informationsanlass zur Berufsprüfung I / 2024

Der Informationsanlass vom 25. Januar 18:00 für die Berufsprüfung vom 25. und 26. Juni 2024 findet online statt. Zugelassene Kandidatinnen und Kandidaten sind gebeten sich bis zum 19. Januar 2024 auf info(at)odamed.ch anzumelden. Vielen Dank.

25. September 2023
Ausschreibung zur Berufsprüfung I/2024 jetzt online

Ab sofort kann unter den Dokumenten für Kandidaten und Kandidatinnen für die Berufsprüfung I/2024 die neue Ausschreibung eingesehen werden.

ACHTUNG: Für Prüfungen ab 2024 gibt es neue Gebührentarife!

27. Juli 2018
Nichtakkreditierte Modulanbieter

Auf dem Internet kursieren Kursausschreibungen für Module für Medizinische Praxiskoordinatorinnen von Anbietern, die über keine Akreditierung (Anerkennung) von odamed verfügen, in der Regel weder für die Schule selbst noch für die angebotenen Module.

Einmal mehr machen wir alle Studierenden darauf aufmerksam, dass der Modulbesuch nur sinnvoll ist bei Bildungsanbietern, die bei odamed als Modulanbieter akreditiert sind (Vermerk "Anerkennung ausgesprochen" oder "Anerkennung pendent").

Modulzertifikate nichtakkreditierter Anbieter werden von odamed für die Zulassung zur Berufsprüfung nicht anerkannt, auch nicht im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahrens! Kandidatinnen riskieren, bei einem anderen - anerkannten - Anbieter gegen Entrichtung einer vollen Prüfungsgebühr nochmals zu einer Modulprüfung antreten zu müssen.

7. Mai 2018
Bundesbeiträge für den Modulbesuch

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.

Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor, z. B. auf die Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin. Neu ist: Wer einen vorbereitenden Kurs, also ein Modul, absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren. weiter

8. Juni 2015
Gültigkeit der Modulzertifikate

Die QS-Kommission hat entschieden, die Gewährung der rückwirkenden Gleichwertigkeit für die Gültigkeit der Modulzertifikate zeitlich zu limitieren:

Modulzertifikate verlieren grundsätzlich fünf Jahre nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit für ihre Anrechnung an eine Berufsprüfung. Weitere fünf Jahre zurück kann das Gültigkeitsdatum eines Modulabaschlusses mit dem Besuch eines anerkannten Refresherkurses bei einem akkreditierten Modulanbieter wierderhergestellt werden.

Modulabschlüsse, die länger als zehn Jahre vor der Anmeldung zur Berufsprüfung zurückliegen, sind definitiv verfallen. Kandidatinnen haben mit der Absolvierung einer neuen Modulprüfung bei einem akkreditierten Modulanbieter nachzuweisen, dass ihre Kompetenzen den aktuellen Anforderungen entsprechen und mit der Anmeldung zur Berufsprüfung ein neues Modulzertifikat einzureichen.

Auskünfte erteilt die odamed-Geschäftsstelle.
 

Kontakte

Adeline Bach
Präsidentin OdA
adlinebach(at)gmx.ch

lic. iur. Denise Gilli
Geschäftsführung OdA
info(at)odamed.ch